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hondazp11
Hallo,
nachdem wir uns schon manches Mal über die Arbeitsweise unseres Bauleiters geärgert haben, gab es zum Wochenende den nächsten GAU.
Unsere Heizung wurde installiert.
Leider stimmen deren Maße nicht mit denen der Planung überein. Somit verdeckt die Heizung nun nicht nur das Fenster zum Teil, sondern dieses lässt sich auch nicht vollständig öffnen.
Nach Planung steht die Heizung so, dass zum Fenster ausreichend Platz ist.
Der Bauleiter hat die Planung, die Ausschreibung erstellt und uns zur Unterschrift vorgelegt, wir haben die Heizung beauftragt.
Nun stellt sich eben heraus, dass es nicht passt.
Der Bauleiter verweist darauf, dass seine Zeichnung nur schematisch ist.
Aufreger genug.
Inwiefern hier eine Fehlplanung vorliegt, wird zu klären sein.
Muss man so etwas hinnehmen? Die tatsächlichen Maße weichen von denen in der Planung ab.
Meine eigentliche Frage nun, falls wir auf allem so sitzen bleiben, dann müssen wir Schadensbegrenzung vornehmen:
Die Heizung steht in der hinteren rechten Ecke schräg vor dem Fenster mit einem Abstand von ca. 70 cm zur Außenwand. Neben der Heizung in Richtung Fenster sind ein Ausdehnungsgefäß und eine Befüllstation für das Außenmodul installiert.
Würde man dies an einen anderen Standort umverlegen, könnte man die Heizung, so es überhaupt möglich ist, drehen und direkt an die Außenwand stellen. (Platz genug wäre theoretisch. Die Heizung misst eine Breite von 70 cm, Raum sind 80 cm.
Geht das überhaupt? Kann man diese beiden Elemente, Ausdehnungsgefäß und Befüllstation verlagern?
Ich danke schon einmal für einen Rat.
Gruß, Franzi
nachdem wir uns schon manches Mal über die Arbeitsweise unseres Bauleiters geärgert haben, gab es zum Wochenende den nächsten GAU.
Unsere Heizung wurde installiert.
Leider stimmen deren Maße nicht mit denen der Planung überein. Somit verdeckt die Heizung nun nicht nur das Fenster zum Teil, sondern dieses lässt sich auch nicht vollständig öffnen.
Nach Planung steht die Heizung so, dass zum Fenster ausreichend Platz ist.
Der Bauleiter hat die Planung, die Ausschreibung erstellt und uns zur Unterschrift vorgelegt, wir haben die Heizung beauftragt.
Nun stellt sich eben heraus, dass es nicht passt.
Der Bauleiter verweist darauf, dass seine Zeichnung nur schematisch ist.
Aufreger genug.
Inwiefern hier eine Fehlplanung vorliegt, wird zu klären sein.
Muss man so etwas hinnehmen? Die tatsächlichen Maße weichen von denen in der Planung ab.
Meine eigentliche Frage nun, falls wir auf allem so sitzen bleiben, dann müssen wir Schadensbegrenzung vornehmen:
Die Heizung steht in der hinteren rechten Ecke schräg vor dem Fenster mit einem Abstand von ca. 70 cm zur Außenwand. Neben der Heizung in Richtung Fenster sind ein Ausdehnungsgefäß und eine Befüllstation für das Außenmodul installiert.
Würde man dies an einen anderen Standort umverlegen, könnte man die Heizung, so es überhaupt möglich ist, drehen und direkt an die Außenwand stellen. (Platz genug wäre theoretisch. Die Heizung misst eine Breite von 70 cm, Raum sind 80 cm.
Geht das überhaupt? Kann man diese beiden Elemente, Ausdehnungsgefäß und Befüllstation verlagern?
Ich danke schon einmal für einen Rat.
Gruß, Franzi